Weiterbildung zahlt sich doppelt aus!
Unsere Bildungsangebote sind öffentlich rechtlich förderbar!
Grundsätzlich gilt für alle öffentlichen rechtl Förderprogramme, ohne eine frühzeitige, unabhängige Beratung keine Finanzierung. Vor dem Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme muß eine Beratung erfolgen. Dort werden die persönlichen Fördervoraussetzungen geprüft und dann vor Ort zumeist un- bürokratisch bescheinigt. Ihren Bildungsscheck, den Bildungsgutschein oder die schriftliche Förderzu- sage senden Sie uns bitte mit Ihrer Einschreibung. Die Einlösung (Abrechnung) übernehmen wir.
Unser Tipp, setzen Sie sich bei der Beratung selbstbewußt und engagiert für eine Förderung und Ihr Vorhaben ein. Schließlich geht um Ihre Weiterqualifizierung, und Ihr Recht auf Förderung!
Bitte notieren Sie sich für Ihre Beratungsgespräche unsere Trägernummer bei der Bundesagentur für Arbeit: 367/3730. Die Maßnahmenummer lautet 367/4111
Für weitere Hinweise stehen wir gern zu Ihrer Verfügung.
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
Wir sind ein bundesweit zugelassener Träger* für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Sozialgesetzbuch II/III. Dies bedeutet, dass Arbeitslose für einen Fernstudiengang einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit einlösen können. Die gesamten Lehrgangsgebühren werden dann durch den Bildungsgutschein bestätigt und übernommen.
Informationen zur Anerkennungsverfahren*: http://www.azwv.de/
Eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit kann notwendig sein, um Sie nach einer Zeit ohne Beschäftigung beruflich wieder einzugliedern oder eine konkret drohende Beschäftigungslosigkeit abzuwenden.
Eine Unterstützung durch den Bildungsgutschein kann ebenfalls erfolgen, um aus einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung zu wechseln.
Arbeitnehmer ab 45 Jahren erhalten eine Förderung durch die BA im Rahmen der Arbeitspaltzsicherung. Diese Unterstützung richtet sich vorwiegend an Arbeitnehmer, die bereits in der Hotellerie, der Gastronomie, im Tourismus oder in der Eventplanung tätig sind. Eine Förderung anderer Beschäftigungsgruppen ist möglich, Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/
Eine Übernahme durch den Bildungsgutschein erfolgt auch, wenn bislang noch kein Berufsabschluss oder keine anerkannte Berufsausbildung vorliegt.
Bildungsprämie des Bundes
Bildungsprämie des Bundes
Bildungsprämie. Seit dem 01. Januar 2010 fördert die Bundesregierung das lebenslange Lernen mit nun 500,00 € durch die Bildungsprämie. Der Staat unterstützt Sie dabei durch eine stetige berufliche Weiterqualifizierung, Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen.
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500,00 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit 20.000 € nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag.
Die Beantragung erfolgt unbürokratisch in ausgesuchten, wohnortnahen und regionalen Beratungsstellen. Informationen: www.bildungspraemie.info
Weiterbildungsstipedium der IHKs
Weiterbildungsstipedium der IHKs
Sie sind unter 25 Jahre, verfügen über eine touristische Berufsausbildung und zählen in Ihrem Unternehmen zu den erfolgreichen Nachwuchskräften. Damit es für Sie noch weiter nach oben geht, fördert die IHK Sie durch ein Stipendium.
Förderfähige Kosten sind die Lehrgangsgebühren, Seminare und Arbeitsmittel. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens geleistet und muss nicht zurückgezahlt werden. Unser Tipp, auch arbeitslose Touristiker können sich um das Stipendium bewerben. Informationen: www.sbb-stipendien.de
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Damit immer mehr Beschäftigte und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft wahrnehmen, fördert das Land NRW aus Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Land zahlt Ihnen maximal 500,00 €.
Die Förderung kann von Beschäftigten, Abteilungen oder ganzen Firmen bis max. 250 Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Gefördert werden Mitarbeiter die in den letzten 2 Jahren an keiner beruflichen Qualifizierung teilgenommen haben.
Gefördert werden berufliche Schlüsselqualifikationen, Sprachkurse oder auch anspruchsvolle EDV - Kurse. Informationen
Hessen Qualifizierungsscheck
Hessen Qualifizierungsscheck
Auch in Hessen erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrem Fernstudiengang. Das Bundesland fördert Beschäftigte mit maximal 500,00 €. Dazu sollten Sie in Hessen leben, berufstätig sein und in einem mittelständischen Unternehmen arbeiten.
Auch wenn Sie über 45 Jahre sind und keinen anerkannten Abschluss haben, können Sie die Förderung erhalten. Informationen gibt es in vielen regionalen Beratungsstellen: www.qualifizierungsschecks.de
Qualifizierungsscheck Rheinland Pfalz
Qualifizierungsscheck Rheinland Pfalz
Mit dem Quali-Scheck des Landes werden 50% Ihrer Weiterbildungskosten übernommen. Es gibt pro Jahr max. 500,00€ für die berufliche Weiterentwicklung.
Gefördert werden sozialversicherngspflichtige Beschäftige mit Wohnsitz in Rheinland Pfalz, die über 45 Jahre alt sind. Auch Freiberufler und Selbständige können die Förderung erhalten. www.hwk-pfalz.de
Ebenfalls gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind.
Steuern sparen
Steuern sparen
Die steuerliche Anrechnung von Weiterbildungsausgaben hat sich erheblich verbessert.
Das Finanzamt beteiligt sich an Ihren Studienkosten u.a. dann, wenn Sie Ihre Fachkenntnisse erweitern oder aktualisieren. Ihre Lehrgangsgebühren sind ebenfalls voll absetzbar, wenn Sie planen, einen neuen Beruf zu erlernen oder beruflich weiter zu kommen.
www.bundesfinanzministerium.de
Eine Kostenbescheinigung über gezahlte Gebühren erhalten Sie von uns
Rabatt für Kollegen aus Flug, Hotel, Reise & Touristik
Rabatt für Kollegen aus Flug, Hotel, Reise & Touristik
Unternehmen beteiligen sich ebenso an geprüften Qualifizierungsmaßnahmen. Kontaktieren Sie Ihren Personalchef; schließlich beweisen Sie mit Ihren Weiterbildungsplänen Lernbereitschaft und Ihr zusätzliche Know-how auch dem Unternehmen zugute.
Im Rahmen unserer touristischen Kooperationen bietet wir Ihnen Sonderkonditionen an:
Mitarbeiter und Kollegen aus der Reiseverkehrswirtschaft, der Hotellerie oder dem Eventbereicht erhalten unseren Branchenrabatt von 10%. Gleiches gilt für DRV Mitgliedsunternehmen
Meister BAfög
Meister BAfög
Staatliche Fördermittel erhalten Teilnehmer nach dem Fortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Diese Förderung richtet sich an Berufstätige, die über eine geprüfte Weiterbildungsmaßnahme einen beruflichen Aufstieg anstreben. Wer wird gefördet, kostenlose Hotline 0800 622 3634
Das Programm beteiligt sich an Ihrer beruflichen Fortbildung zum Tourismusfachwirt (IHK). Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung. www.meister-bafoeg.info
Bildungsscheck Brandenburg
Bildungsscheck Brandenburg
Staatliche Fördermittel erhalten berufstätige Teilnehmer auch in Brandenburg.
Das Programm beteiligt sich an Ihrer beruflichen Weiterbildung. Mit dem "Bildungsscheck" gibt es bis zu 500,00€ dazu. Wichtig ist, daß Sie im Land Brandenburg ansässig sind und berufstätig sind. Infos www.lasa-brandenburg.de
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Die Bundeswehr finanziert Ihre berufliche Neuausrichtung, insbesondere dann, wenn es für Sie dort keine Perspektiven mehr gibt. Unsere touristischen Fernstudienangebote sind durch den BFD förderwürdig. Ideal auch für Bundeswehrangehörige, die sich im Auslandseinsatz befinden. Infos: www.karrierenachderbundeswehr.de








