Fördermöglichkeiten



Alles über staatliche Förderungen

 
 

Das müssen Sie tun...

Grundsätzlich gilt für alle öffentlichen Förderprogramme, ohne eine vorherige, unabhängige Beratung keine Finanzierung. Vor dem Beginn Ihrer Teilnahme (Studienstart) an einer unserer Weiterbildungsmaßnahmen muß eine Beratung erfolgen. Dort werden die persönlichen Fördervoraussetzungen geprüft und dann vor Ort zumeist unbürokratisch bescheinigt. Ihren Bildungsscheck, den Bildungsgutschein oder die schriftliche Förderzusage senden Sie uns mit Ihrer Einschreibung. Die Einlösung übernehmen wir. 

Unser Tipp, setzen Sie sich bei der Beratung selbstbewußt und engagiert für eine Förderung und Ihr Vorhaben ein. Und lassen Sie sich nicht vertrösten.

Notieren Sie sich für Ihre Beratungsgespräche unsere Trägernummer bei der Bundesagentur für Arbeit: 367/3730. Für weitere Hinweise stehen wir gern zu Ihrer Verfügung.

 

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Wir sind ein bundesweit zugelassener Träger* für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Sozialgesetzbuch II/III. Dies bedeutet, dass Arbeitslose für einen Fernstudiengang einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit einlösen können. Die gesamten Lehrgangsgebühren werden dann durch den Bildungsgutschein bestätigt und übernommen.

Informationen zur Anerkennungsverfahren*: http://www.azwv.de/

Eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit kann notwendig sein, um Sie nach einer Zeit ohne Beschäftigung beruflich wieder einzugliedern oder eine konkret drohende Beschäftigungslosigkeit abzuwenden.

Eine Unterstützung durch den Bildungsgutschein kann ebenfalls erfolgen, um aus einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung zu wechseln.

Arbeitnehmer ab 45 Jahren erhalten eine Förderung durch die BA im Rahmen der Arbeitspaltzsicherung. Diese Unterstützung richtet sich vorwiegend an Arbeitnehmer, die bereits in der Hotellerie, der Gastronomie, im Tourismus oder in der Eventplanung tätig sind. Eine Förderung anderer Beschäftigungsgruppen ist möglich, Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/

Eine Übernahme durch den Bildungsgutschein erfolgt auch, wenn bislang noch kein Berufsabschluss oder keine anerkannte Berufsausbildung vorliegt.  

 

Neu, 500€ Förderung

Bildungsprämie. Seit dem 01. Januar 2010 fördert die Bundesregierung das lebenslange Lernen mit nun 500,00 € durch die Bildungsprämie. Der Staat unterstützt Sie dabei durch eine stetige berufliche Weiterqualifizierung, Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen.

Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500,00 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit 20.000 € nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag.  

Die Beantragung erfolgt unbürokratisch in ausgesuchten, wohnortnahen und regionalen Beratungsstellen. Informationen: www.bildungspraemie.info

 

 

Begabtenförderung der IHK

Sie sind unter 25 Jahre, verfügen über eine touristische Berufsausbildung und zählen in Ihrem Unternehmen zu den erfolgreichen Nachwuchskräften. Damit es für Sie noch weiter nach oben geht, fördert die IHK Sie durch ein Stipendium.

Förderfähige Kosten sind die Lehrgangsgebühren, Seminare und Arbeitsmittel. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens geleistet und  muss nicht zurückgezahlt werden. Unser Tipp, auch arbeitslose Touristiker können sich um das Stipendium bewerben. Informationen: http://www.dihk.de/

 

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Damit immer mehr Beschäftigte und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft wahrnehmen, fördert das Land NRW aus Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Land zahlt Ihnen maximal 500,00 €.

Die Förderung kann von Beschäftigten, Abteilungen oder ganzen Firmen bis max. 250 Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Gefördert werden Mitarbeiter die in den letzten 2 Jahren an keiner beruflichen Qualifizierung teilgenommen haben.

Gefördert werden berufliche Schlüsselqualifikationen, Sprachkurse oder auch anspruchsvolle EDV - Kurse. Informationen: http://www.mags.nrw.de/

 

Qualifizierungsschecks Hessen

Auch in Hessen erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrem Fernstudiengang. Das Bundesland fördert Beschäftigte mit maximal 500,00 €. Dazu sollten Sie in Hessen leben, berufstätig sein und in einem mittelständischen Unternehmen arbeiten.

Auch wenn Sie über 45 Jahre sind und keinen anerkannten Abschluss haben, können Sie die Förderung erhalten. Informationen gibt es in vielen regionalen Beratungsstellen: www.qualifizierungsschecks.de

  

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Berufsförderungsdienst. Auch Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder ZIVIs können eine Gesamtförderung oder Zuschüsse für die weitere beurfliche Fortbildung erhalten. Wir sind offizieller Weiterbildungspartner des Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Informationen zum BFD gibt es hier: www.bfd.bundeswehr.de

 

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Förderung für Arbeitssuchende

Wir gehören zu den bundesweit zertifizierten Bildungsträgern, die entsprechend der staatlicher Zulassungsverordnung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen der Arbeitsagentur berechtigt ist. In diesem Fall übernimmt die Agentur für Arbeit 100% Ihrer Lehrgangsgebühren.  

[hier ansehen]

 

Steuern sparen !

Die steuerliche Anrechnung von Weiterbildungsausgaben hat sich erheblich verbessert.

Das Finanzamt beteiligt sich an Ihren Studienkosten u.a. dann, wenn Sie Ihre Fachkenntnisse erweitern oder aktualisieren. Ihre Lehrgangsgebühren sind ebenfalls voll absetzbar, wenn Sie planen, einen neuen Beruf zu erlernen oder beruflich weiter zu kommen. www.bundesfinanzministerium.de

Eine Kostenbescheinigung über gezahlte Gebühren erhalten Sie von uns.

 

Branchenrabatt

Unternehmen beteiligen sich ebenso an geprüften Qualifizierungsmaßnahmen. Kontaktieren Sie Ihren Personalchef; schließlich beweisen Sie mit Ihren Weiterbildungsplänen Lernbereitschaft und Ihr zusätzliche Know-how auch dem Unternehmen zugute. 

Im Rahmen unserer touristischen Kooperationen bietet wir Ihnen Sonderkonditionen an:

Mitarbeiter und Kollegen aus der Reiseverkehrswirtschaft, der Hotellerie oder dem Eventbereicht erhalten unseren Branchenrabatt von 10%. Gleiches gilt für DRV Mitgliedsunternehmen.

Bei einer öffentlich rechtlichen Förderung wie der Bildungsprämie o.ä. ist eine weitere Rabattierung (Branchenrabatt) nicht möglich. 

 

Meister BAfög

Staatliche Fördermittel erhalten Teilnehmer nach dem Fortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Diese Förderung richtet sich an Berufstätige, die über eine geprüfte Weiterbildungsmaßnahme einen beruflichen Aufstieg anstreben. 

Das Programm beteiligt sich an Ihrer beruflichen Fortbildung zum Tourismusfachwirt (IHK). www.meister-bafoeg.info 

 

Bildungsscheck Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Weiterbildung. Mit dem "Bildungsscheck" gibt es bis zu 500,00€ dazu. Wichtig ist, daß Sie im Land Brandenburg ansässig sind und berufstätig sind. Infos www.masf.brandenburg.de