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Fernstudium > Rabatte & Fördermöglichkeiten

Studiengebühr, flexibel von Monat zu Monat…

Behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit, ohne auf Ihren Karriere top-up zu verzichten. Sie entscheiden bei uns auch, wie Sie die Studiengebühren bezahlen möchten. Planen und gestalten Sie Ihre Aus,- & Weiterbildung nach Ihren Möglichkeiten.

Ob monatlich in fixen Raten, per Einmalzahlung oder in Ihrem eigenen Tempo mit reduzierten Beträgen. (Mindestbetrag, monatlich 100,00€) Und, selbstverständlich können Sie Ihren Zahlungsplan jederzeit ändern und Ihrer individuellen Situation anpassen.

Egal für welche Zahlungsoption Sie sich entscheiden, wir garantieren Ihnen einen reibungslosen Studienverlauf. Ein entsprechender Vermerk auf Ihrer Einschreibung oder eine Mail genügt.

Rabatte und Fördermöglichkeiten

Clever sparen

Weiterbildung zahlt sich aus. Doch zuvor sollte der finanzielle Rahmen abgeklärt sein. Die beste Nachricht ist: Alle unsere Fernstudiengänge sind staatlich geprüft und öffentlich rechtlich förderfähig. Eine Anfrage zur Förderung ist also sehr erfolgversprechend, zumal die Tourismusbranche als zukunftssicher eingestuft wird. Wir empfehlen dir, dich möglichst frühzeitig über deine Möglichkeiten zu informieren. Denn egal, ob du angestellt, selbstständig, arbeitssuchend oder in der Ausbildung bist, eine Beratung zur Förderung vor Beginn des Fernstudiums ist bares Geld wert. Im Folgenden findest du einen ersten Überblick und viele gute Tipps.

Förderung

Neu, Weiterbildungsgeld ab Juli 2023...

Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie zukünftig ein Weiterbildungsgeld von monatlich 75,00€ erhalten. Voraussetzung, die entsprechende Weiterbildung dauert länger als 8 Wochen.

Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung

Der Staat unterstützt das Lernen im Lebenslauf. Bund und Länder haben neue Förderprogramme aufgelegt und Bewährtes reformiert, damit sich mehr Menschen weiterbilden.

Tipp: Im Jahr 2015 hat das Bundesbildungsministerium einen Telefonservice zur Weiterbildung gestartet. Unter der Nummer 030-20179090 können sich Interessierte zu allen Fragen rund um das Thema Weiterbildung beraten lassen.

Mehr Infos:
www.praktisch-unschlagbar.de
Ratgeber berufliche Bildung zum Download
www.bmbf.de
Stichwort Weiterbildung

 

Weiterbildungsstipendium der IHK

Du bist unter 25, verfügst bereits über eine touristische Berufsausbildung und zählst zu den begabten Nachwuchskräften? Dann hast du Aussicht auf ein Stipendium deiner örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Förderfähig sind Lehrgangsgebühren, Seminare und Arbeitsmittel und zwar unabhängig von der Höhe deines Einkommens. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Tipp: Auch arbeitslose Touristikkräfte können sich darum bewerben.

Mehr Infos:
www.sbb-stipendien.de

 

Auch dein Arbeitgeber fördert

Arbeitgeber beteiligen sich oft an den Kosten für berufliche Weiterbildung. Erste Ansprechpartner im Unternehmen sind Vorgesetzte, Personalabteilungen, Betriebs- und Personalräte.

Tipp: Mache deutlich, dass dein Arbeitgeber von deinem neuen Know-how profitieren kann. Betone, dass deine Arbeit während des Fernstudiums nicht zu kurz kommt.

 

Aufstiegs-BAföG für IHK-Abschlüsse

Das Förderprogramm beteiligt sich an den Kosten für den beruflichen Aufstieg zum Geprüften Tourismusfachwirt (IHK). Der Zugang wurde erheblich erleichtert. So gibt es keine Alters- und Vermögensbegrenzung mehr. Und: Seit einigen Jahren können auch Berufspraktiker ihren Fernlehrgang komplett über das Aufstiegs-BAföG finanzieren. Wir informieren dich gern und unterstützen dich von Beginn an bei der Antragsstellung.

Mehr Infos:
Zum Aufstiegs-BAföG berät dich dein regionales Amt für Ausbildungsförderung.
Infos und Online-Antragsformulare findest du auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
www.aufstiegs-bafoeg.de

Auch sehr informativ ist das folgende Video.

Einfach erklärt: Das Aufstiegs-BAföG

 

Bildungs- und Qualifizierungsschecks

Der Bildungsscheck fördert qualifizierte Weiterbildung in kleinen und mittelständischen Betrieben.Er richtet sich vor allem an Beschäftigte, Berufsrückkehrer und/oder Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden mit bis zu 500,00€ gefördert und als Zuschuss ausgezahlt. Wir sind zur Annahme berechtigt und übernehmen die Abrechnung wir für Sie.

Bildungskarenz Österreich, Weiterqualifizierung mit Einkommen…

Sie möchten Karriere machen, planen Ihren betrieblichen Wiedereinstieg oder die berufliche Neuausrichtung. Alles ist möglich, sogar ohne Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren, so unterstützt der AMS Ihre Pläne.

Mehr Infos:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/bildungskarenz-oesterreich

So einfach geht‘s

Sende uns deine Förderzusage zusammen mit deiner Einschreibung. Die Einlösung und Abrechnung übernehmen wir für dich. Du brauchst Unterstützung? Wir sind gerne für dich da. Ruf uns an oder sende Deine Frage per E-Mail.

Branchenrabatt und Ermäßigung

Branchenrabatt

Unseren Branchenrabatt von 10 Prozent erhalten

  • Mitarbeiter aus allen Bereichen der Reiseverkehrswirtschaft
  • Mitarbeiter aus der Hotellerie, der Eventbranche und dem Bereich Messe & Kongress
  • Beschäftigte der DRV und asr-Mitgliedsunternehmen
  • FernAkademie Touristik-Absolventen, die ein weiteres Fernstudium oder eine Aufstiegsqualifizierung bei uns belegen

Ermäßigung

Eine Ermäßigung der Studiengebühren von 10 Prozent erhalten

  • Studenten, Azubis und Praktikanten
  • Geringverdiener und Arbeitssuchende

Tipp: Der FernAkademie Touristik-Studienausweis garantiert dir zahlreiche Ermäßigungen. Zum Beispiel erhältst du 10 % Rabatt auf die Seminargebühren von Fachverbänden (AJT, DRV, DSFT). Freu dich außerdem auf ermäßigten Eintritt zu Fachmessen und Kongressen und nutze die Vergünstigungen beim Bezug von Fachzeitschriften (fvw, Travel One, touristik aktuell) und Fachliteratur.

Sonderkonditionen für bestimmte Teilnehmergruppen

Wir möchten möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich weiterzubilden und so das Beste für die eigene berufliche und persönliche Entwicklung zu tun. Besprich mit uns deine Möglichkeiten. Gemeinsam finden wir einen Weg.

Steuervorteile

Steuern sparen

Die steuerliche Anrechnung von Weiterbildungsausgaben hat sich erheblich verbessert. Das Finanzamt beteiligt sich an den Studienkosten immer dann, wenn du deine beruflichen Fachkenntnisse erweiterst oder aktualisierst. Fort- und Weiterbildungsausgaben werden bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Werbungskosten abgezogen.

Selbständige oder Gewerbetreibende machen die Lehrgangsausgaben als Betriebsausgaben geltend. Eine Kostenbescheinigung über die gezahlten Studiengebühren erhältst du von uns.

Mehr Infos:
www.bundesfinanzministerium.de